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OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1995 - 1 L 96/94 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Februar 1995 - 1 L 96/94 (https://dejure.org/1995,12163)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kfz-Abschleppbetrieb; Nachbarschaft; Wohnnutzung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 11.04.1994 - 2 A 107/93
- OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1995 - 1 L 96/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1995 - 1 L 96/94
Das Gebot der Rücksichtnahme ist also darauf gerichtet, einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten (vgl. allgemein zu dem Gebot der Rücksichtnahme und seiner nachbarschützenden Wirkung BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122). - BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88
Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1995 - 1 L 96/94
In diesen technischen Regelwerten sind bestimmte Grenzwerte, die zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht überschritten werden dürfen, nicht normativ festgelegt (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6/88 -, BRS 50 Nr. 25). - OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1993 - 1 L 81/92
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1995 - 1 L 96/94
In einer früheren Entscheidung hat der Senat bei allerdings anderen örtlichen Gegebenheiten ein Abschleppunternehmen mit vier - im Verhältnis zu dem Betrieb der Beigeladenen kleineren - Abschleppfahrzeugen im Wege der typisierenden Betrachtungsweise eingeordnet als wesentlich störenden Gewerbebetrieb, der damit selbst in einem Mischgebiet nicht zulässig ist (Urt. v. 20.12.1993 - 1 L 81/92 -, SchlHA 1994, 212). - LG Hamburg, 30.01.1991 - 5 O 335/87
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1995 - 1 L 96/94
In einem Zivilrechtsstreit zwischen dem Kläger und der Beigeladenen vor dem Landgericht L. (5 O 335/87) haben die Parteien am 05. Februar 1988 einen Vergleich geschlossen, in dem sich die Beigeladene verpflichtet hat, zu bestimmten Zeiten Fahrzeuge nur auf dem südlichen Teil des Flurstückes ... auf- und abzuladen. - OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 K 8/93
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.1995 - 1 L 96/94
Auf dem den Grundstücken der Beigeladenen und der Kläger gegenüberliegenden Flurstück ... wird - unabhängig von der möglicherweise trennenden Wirkung des Bundesstraße ... - kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr geführt (zur Zweckbestimmung eines Dorfgebietes siehe Urteil des Senates vom 25. November 1993 - 1 K 8/93 -, SchlHA 1994, 153).